Neue Richtlinien für Wohnungen der Stadt

Asylberechtigte und Drittstaatenangehörige müssen künftig deutlich bessere Deutschkenntnisse vorweisen.

Auf Initiative von Bürgermeister Günther Albel, gemeinsam mit Wohnungsreferent Stadtrat Erwin Baumann, den zuständigen Abteilungen sowie unter Einbeziehung der Arbeiterkammer, wurden die Vergaberichtlinien für städtische Wohnungen überarbeitet. Sie wurden am Freitag, 26. September, im Gemeinderat beschlossen.

Der zentrale Aspekt sind deutlich bessere Deutschkenntnisse, die Asylberechtigte und Drittstaatenangehörige mit Daueraufenthaltsberechtigung künftig beim Antrag auf eine städtische Wohnung nachweisen müssen.

„Die Sprache ist die Basis für das Zusammenleben“

„Aus vielen Gesprächen mit Villacher:innen weiß ich, dass es gerade in Wohnanlagen oftmals zu Problemen kommt, da die gemeinsame Sprache als Bindeglied fehlt. Das ist nicht zu akzeptieren. Sprache ist die Basis für das Zusammenleben in Beruf, Schule und Freizeit. Die einfache Formel lautet: Integration ist Sprache plus Arbeit“, sagt Bürgermeister Günther Albel.

„Die Beschwerden zeigen, dass es Handlungsbedarf gibt. Wer hier lebt, muss sich an unsere Regeln halten, Deutsch lernen und sich um Integration bemühen“, sagt Wohnungsreferent Stadtrat Erwin Baumann.

Künftig sind deutlich bessere Deutschkenntnisse notwendig

Statt des Sprachniveaus A2 (grundlegende Kenntnisse) müssen Asylberechtigte und daueraufenthaltsberechtigte Drittstaatenangehörige künftig die Stufe B1 (fortgeschrittene Sprachfähigkeiten) erfüllen.

Ehrenamt bringt Pluspunkte bei der Wohnungsvergabe

Pluspunkte erhält man, wenn man zumindest innerhalb der letzten zwei Jahre in einem Ausmaß von mindestens 90 Stunden pro Jahr für eine Blaulichtorganisation ehrenamtlich tätig gewesen ist. „Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren, leisten bereits einen wertvollen Beitrag für unsere Gesellschaft. Sie haben sich die Pluspunkte bei der Wohnungsvergabe daher auch ganz klar verdient“, sagt Bürgermeister Günther Albel. „Die Tätigkeit zum Wohle der Allgemeinheit wird dadurch entsprechend gewürdigt“, ergänzt Stadtrat Erwin Baumann.

Längerer Aufenthalt bzw. längere Beschäftigung vor Antrag

Statt zwei Jahren muss man künftig durchgehend die letzten fünf Jahre in Villach gewohnt oder insgesamt mindestens 15 Jahre seinen Hauptwohnsitz in Villach gehabt haben. Nicht-Villacher:innen haben – bei Wohnungsverfügbarkeit – nur dann die Möglichkeit auf eine städtische Wohnversorgung, wenn sie die letzten fünf Jahre in Österreich hauptgemeldet waren.

Alternativ zur Hauptwohnsitzregelung muss man künftig entweder die letzten fünf Jahre durchgehend in Villach gearbeitet haben oder insgesamt mindestens zehn Jahre in Villach berufstätig gewesen sein. Bisher mussten Wohnungswerber:innen in den letzten drei Jahren eine zweijährige Beschäftigung in Villach nachweisen. Beibehalten wird die Schulung „Harmonisches Zusammenleben in Villach“ für asylberechtigte und drittstaatenangehörige Wohnungswerber:innen.

Quelle: Villach Stadtzeitung Ausgabe 10 / 2025
Bild: KI-generiert

Erwin Baumann

Team freiheitliche Villach

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