Städtische Wohnungen: Neue Richtlinien beschlossen
Asylberechtigte und Drittstaatenangehörige müssen künftig deutlich bessere Deutschkenntnisse nachweisen. Strengere Vorgaben für Hauptwohnsitz und Beschäftigungsdauer. Eine ehrenamtliche Tätigkeit bringt Pluspunkte.
Wohnungsreferent Stadtrat Erwin Baumann hat sich gemeinsam mit Bürgermeister Günther Albel, den zuständigen Abteilungen und der Arbeiterkammer für eine Überarbeitung der Vergaberichtlinien für städtische Wohnungen eingesetzt. Der Gemeinderat hat die neuen Regeln am Freitag, 26. September, beschlossen.
Der zentrale Aspekt sind deutlich bessere Deutschkenntnisse, die Asylberechtigte und Drittstaatenangehörige mit Daueraufenthaltsberechtigung fortan beim Antrag auf eine städtische Wohnung nachweisen müssen.
Wohnungsreferent Stadtrat Erwin Baumann:
„Die Beschwerden zeigen, dass es Handlungsbedarf gibt. Wer hier lebt, muss sich an unsere Regeln halten, Deutsch lernen und sich um Integration bemühen.“
Die wichtigsten Neuerungen der Wohnungsvergaberichtlinie im Überblick:
Sprache: Statt des Sprachniveaus A2 (grundlegende Kenntnisse) müssen Asylberechtigte und daueraufenthaltsberechtigte Drittstaatenangehörige künftig die Stufe B1 (fortgeschrittene Sprachfähigkeiten) erfüllen.
Ehrenamt: Pluspunkte erhält man, wenn man zumindest innerhalb der letzten 2 Jahre in einem Ausmaß von mindestens 90 Stunden pro Jahr für eine Blaulichtorganisation ehrenamtlich tätig gewesen ist.
Hauptwohnsitz: Statt zwei Jahren muss man künftig durchgehend die letzten 5 Jahre in Villach gewohnt oder insgesamt mindestens 15 Jahre seinen Hauptwohnsitz in Villach gehabt haben. Nicht Villacher:innen haben – bei Wohnungsverfügbarkeit – nur dann die Möglichkeit auf eine städtische Wohnversorgung, wenn sie die letzten 5 Jahre in Österreich hauptgemeldet waren.
Beschäftigung: Alternativ zur Hauptwohnsitzregelung muss man künftig entweder die letzten 5 Jahre durchgehend in Villach gearbeitet haben oder insgesamt mindestens 10 Jahre in Villach berufstätig gewesen sein. Bisher mussten Wohnungswerber:innen in den letzten drei Jahren eine zweijährige Beschäftigung in Villach nachweisen.
Beibehalten wird die Absolvierung der durch das Integrationsbüro der Stadt Villach angebotenen Schulung „Harmonisches Zusammenleben in Villach“, den asylberechtigte und drittstaatsangehörige Wohnungswerber:innen nachweisen müssen.
Quelle: villach.at/stadt-erleben/news
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