Wohnbeihilfe Neu: So profitieren Sie vondieser neuen Regelung

Es ist eine der größten sozialpolitischen Weichenstellungen Kärntens der vergangenen Jahre und ein wichtiger Schritt zur Unterstützung von Kärntnerinnen und Kärntnern, die angesichts der Teuerung und steigender Ausgabenbelastung in finanzielle Notlagen geraten: Seit dem 1. Jänner 2025 ist die neue Kärntner Wohnbeihilfe in Kraft.

Mit der Wohnbeihilfe NEU unterstützt das Land Kärnten seine Bürgerinnen und Bürger, insbesondere Alleinerziehende sowie Pensionistinnen und Pensionisten, in höherem Ausmaß als bisher. Die Antragstellung ist seit 1.1.2025 möglich, und zwar erstmals auch digital. Im Sinne der Barrierefreiheit wird aber auch die persönliche Antragstellung am Wohnsitzgemeindeamt möglich sein.

Detaillierte Informationen gibt es seit Anfang Jänner auf ktn.gv.at.

Durch die Umstellung der Wohnbeihilfe erhalten künftig weit mehr Menschen in Kärnten Anspruch auf diese Unterstützung. Mit einer völlig neuen Berechnungssystematik erhöht sich nicht nur die finanzielle Entlastung, sondern auch der Beziehendenkreis. Dabei liegt ein besonderer Fokus auf Alleinerziehenden und Familien mit Kindern: Alle Kinder sollen in gesicherten Wohnverhältnissen aufwachsen können, unabhängig vom Einkommen ihrer Eltern, daher wurden die Einkommensgrenzen für Familien mit Kindern deutlich angehoben. Sicherer Wohnraum ist, ebenso wie der kostenlose Zugang zu Bildung, ein Grundstein für gerechtes und chancengleiches Aufwachsen.

Die Parameter für die Wohnbeihilfe NEU:

Die förderbare Wohnfläche für eine Person beträgt 50 Quadratmeter, für jede weitere Person steigt sie um 10 Quadratmeter. Je geringer das Einkommen ist, desto geringer ist der Wohnungsaufwand, der den Menschen zugemutet wird. Gedeckelt ist die Wohnbeihilfe mit 500 Euro pro Monat. Ein besonderes Augenmerk legt die neue Wohnbeihilfe zudem auf Kinder. Leben Kinder im Haushalt, werden die Einkommensgrenzen stark angehoben. Gerechnet wird mit rund 40.000 Anspruchsberechtigten. Es handelt sich dabei um reine Landesmittel, was für die Gemeinden eine spürbare finanzielle Entlastung bedeutet. Für die budgetäre Bedeckung werden zudem Mittel aus mehreren Bereichen zusammengezogen. Aufgrund des Inkrafttretens mit 1. Jänner, gab es für die Heizsaison 2024/25 noch einmal den Heizzuschuss, in weiterer Folge geht dieser in der Wohnbeihilfe auf.

Kärnten hat seit 2013 zahlreiche Schritte zur Sicherstellung einer leistbaren Wohnversorgung gesetzt. Die Reform der Wohnbauförderung wurde umgesetzt, was die Mietensprünge geglättet hat. Und mit dem Mietensenkungsprogramm wurden die Mieten in Tausenden gemeinnützigen Wohnungen nachhaltig gesenkt. Damit hat Kärnten die österreichweit niedrigsten Mieten erreicht. Durch diese Maßnahmen soll sichergestellt werden, dass Wohnen für alle leistbar bleibt und jeder Zugang zu einem sichereren Wohnraum hat.

Quelle: Villach Mieterzeitung Ausgabe 17 / Dezember 2024
Foto von Paige Cody auf Unsplash

Erwin Baumann

Team freihetliche Villach

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