Finger weg vom Urlaubs- und Weihnachtsgeld der Arbeitnehmer!

Auch steuerliche Begünstigung ist derzeit gesetzlich abgesichert

Eine eindringliche Warnung vor jeder Änderung beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld kam am 20.11.2023 von FA-Generalsekretär AK-Vorstand Manfred Mischelin. Am Wochenende hatte sich u.a. der Neos-Abgeordnete Michael Bernhard für eine Reform ausgesprochen.

„Überall dort, wo neoliberale Kräfte über das Sozial- und Besoldungsrecht der österreichischen Arbeitnehmer reden, herrscht Gefahr in Verzug“, kritisierte Mischelin. Nicht umsonst hat die FPÖ gemeinsam mit der SPÖ im Jahr 2019 die gesetzliche Verankerung des 13. und 14. Monatsgehalts für Unselbstständige beschlossen.

Gerade diese Sonderzahlungen sind laut einer IFES-Umfrage für Österreichs Angestellte von besonderer Wichtigkeit, decken sie doch notwendige Ausgaben oder sichern den wohlverdienten Urlaub. Im Gegensatz zu anderen Ländern im Europäischen Raum, gibt es das Weihnachts- und Urlaubsgeld bei uns in fast jedem Kollektivvertrag.

Aber nicht nur die Sonderzahlungen selbst wurden abgesichert, sondern auch die steuerliche Begünstigung zumindest im Ausmaß des derzeit bestehenden § 67 Ans.1 und 2 EstG. Der Neos-Angriff auf das Urlaubs- und Weihnachtsgeld ist heimtückisch, weil die steuerliche Begünstigung bei Aufteilung des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes auf alle Monate des Jahres in jedem Fall wegfällt bzw. sich die steuerliche Situation für die Arbeitnehmer dadurch sogar verschlechtert.

Quelle: fa-ktn.at

Erwin Baumann

Team freihetliche Villach

Mit Sicherheit für Villach

Ohne Wenn und Aber